Julia Friedrich 

Sachverständige für Artenschutz

in Brandenburg, Berlin

und Sachsen-Anhalt


Meine Leistungen:

Artenschutzfachliche Untersuchung von Gebäuden

Müssen Gebäude abgerissen werden, weil sie beispielsweise einsturzgefährdet sind oder einem neuen Bauvorhaben weichen müssen, oder wird ein bestehendes Gebäude restauriert oder umgebaut, so fordert die Naturschutzbehörde häufig eine artenschutzfachliche Untersuchung des Gebäudes. 

Innerhalb leerstehender Gebäude, aber auch in bewohnten Gebäuden können sich z. B. gebäude- bzw. höhlenbrütende Vogelarten, Fledermäuse, Wildbienen, Hornissen oder Schlafmäuse angesiedelt haben.

Im Rahmen einer Begehung wird untersucht ob das Gebäude Fortpflanzungs- und Ruhestätten der genannten Arten (-gruppen) aufweist.

Artenschutzfachliche Untersuchung bei Bauvorhaben

In manchen Fällen fordert die Baubehörde im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens eine artenschutzfachliche Untersuchung des Baugrundstücks.

Das Grundstück wird auf das Vorhandensein gesetzlich geschützter Arten und deren Lebensstätten untersucht. Die Untersuchung kann sich dabei auf Freiflächen, flächige Gehölzbestände, Einzelbäume, Mauern, Steinhaufen, etc. beziehen.

Artenschutzfachliche Untersuchung von Bäumen

Insbesondere ältere Bäume, die bereits einen höheren Totholz-Anteil, oder gar eine Höhlung oder eine Spalte im Stamm aufweisen, können zahlreichen geschützten Tierarten Fortpflanzungs- und Ruhestätten bieten. Das können neben diversen höhlenbrütenden Vogelarten und Fledermäusen auch Insekten wie beispielsweise holzbewohnende Käferarten und Hornissen oder Kleinsäuger, wie z. B. Schlafmäuse sein.

Müssen Bäume im Zuge von Baumaßnahmen oder beispielsweise aus Gründen der Verkehrssicherheit beseitigt werden, so fordert die Naturschutzbehörde häufig eine artenschutzfachliche Untersuchung dieser Bäume.

Im Rahmen der artenschutzfachlichen Untersuchung werden alle tatsächlich im und am Baum vorkommenden Arten und deren Fortpflanzungs-und Ruhestätten erfasst.

Erstellung von Artenschutzgutachten

Wird im Rahmen einer artenschutzfachlichen Untersuchung das Vorhandensein geschützter Arten festgestellt, so werden für diese Arten und deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten notwendige Maßnahmen zum Schutz abgeleitet.

Dieses Artenschutzgutachten dient sodann der Vorlage bei der Behörde.

Faunistische Potenzialabschätzung

Eine faunistische Potenzialabschätzung oder auch Potenzialanalyse erfasst alle Habitatstrukturen eines Vorhabengebietes und leitet daraus ab, für welche geschützten Arten diese Strukturen ein Lebensraumpotenzial bieten.

Gegenstand einer Potenzialanalyse können beispielsweise unbebaute Grundstücke, Gebäude oder Bäume sein.

Ergibt die Potenzialabschätzung, dass das untersuchte Gebiet keine Strukturen für geschützte Arten bietet, kann dies der Behörde als Entscheidungsgrundlage ausreichen.